Welche Pflegegrade gibt es?
Pflegegrade ersetzen Pflegestufen
Seit 2017 existieren in der Pflege fünf Pflegegrade. Die bis dato bekannten drei Pflegestufen wurden durch die fünf neuen Pflegegrade ersetzt. Bisher hat sich im Sprachgebrauch jedoch der Begriff Pflegegrad noch nicht komplett durchgesetzt, sodass viele Betroffene weiterhin von Pflegestufen sprechen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller aktuell geltender Pflegegrade. Zu beachten ist, dass der Pflegegrad 1 dabei keiner vorherigen Pflegestufe entspricht. Die frühere Pflegestufe 1 entspricht den Pflegegrad 2.
Wichtig: Neuer Pflegeversicherungs-Beitrag 2023
Pflegegrad 1
entspricht keiner Pflegestufe
- geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Begutachtung: 12,5 – unter 27 Punkte
- kein Pflegegeld
Pflegegrad 2
entspricht die Pflegestufen 0 und 1
- erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Begutachtung: 27 – unter 47,5 Punkte
- Pflegegeld 316 Euro
Pflegegrad 3
entspricht die Pflegestufen 1 und 2
- schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Begutachtung: 47,5 – unter 70 Punkte
- Pflegegeld 545 Euro
Pflegegrad 4
entspricht die Pflegestufen 2 und 3
- schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Begutachtung: 70 – unter 90 Punkte
- Pflegegeld 728 Euro
Pflegegrad 5
entspricht die Pflegestufe 3
- schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
- Begutachtung: 90 – 100 Punkte
- Pflegegeld 901 Euro
Beratung
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Für Hilfsmittel sind keine Extra-Anträge notwendig
Seit Januar 2017 sind keine gesonderten Anträge auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel mehr für Versicherte aller Pflegegrade gemäß den aktuellen Begutachtungsrichtlinien des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) notwendig. Sie brauchen also nicht extra bei der Pflegekasse beantragt werden. Es reicht, wenn der Betreuer oder der Versicherte selbst mit den vom Gutachter empfohlenen Hilfsmittel einverstanden ist.
Versicherte haben Anspruch auf eine Beratung
Versicherte in allen Pflegegraden haben Anspruch auf eine von der Pflegekasse bezahlten Beratung rund um die pflegerische Versorgung oder beispielsweise auch zum altersgerechten Wohnraumumbau.
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