So nehmen Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch
Eine Haushaltshilfe kann durch den Arzt verschrieben werden, sofern Sie keinen Pflegegrad besitzen. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen für den Anspruch.
Infos zur Haushaltshilfe in der Übersicht
- Ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung und bei schwerer Erkrankung.
- Um eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad in Anspruch zu nehmen, wohnt mit Ihnen keine Person im Haushalt, die Sie pflegen oder den Haushalt verrichten kann.
- Eine Haushaltshilfe auf Rezept wird für maximal vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt.
- Es müssen gesetzliche Zuzahlungen geleistet werden.
- Für die Beantragung einer Haushaltshilfe benötigen Sie ein Rezept.
Der Umfang der Leistungen
Die Aufgaben, die eine Haushaltshilfe erledigen kann, hängt in der Regel vom eigenen Wohlbefinden ab. Sollten Sie in der Lage sein, sich selbst zu waschen, aber nicht mehr den Haushalt zu putzen, dann wird sich die Haushaltshilfe in erster Linie um die Reinigung des Haushalts kümmern. Kurz gesagt: Eine Haushaltshilfe wird alle Arbeiten verrichten, die in einem Haushalt anfallen. Dazu gehören auch Essen zubereiten, Wäsche waschen, Fenster putzen, Botengänge erledigen und einkaufen gehen.
Es muss ein Antrag gestellt werden
Eine Haushaltshilfe können Sie entweder privat bezahlen, dann benötigen Sie keinen Antrag oder aber Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse zur Unterstützung im Haushalt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Dazu gibt es ein entsprechendes Formular. Diesem muss eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes beigefügt werden, aus der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen hervorgehen. Zudem muss der Arzt angeben, für wie lange, ab wann und in welchem Umfang die Haushaltshilfe nötig ist.
Tipp: Reichen Sie Ihren Antrag auf eine Haushaltshilfe bereits während Ihres Krankenhausaufenthalts ein. Bei Entlassung können Sie dann in der Regel bereits eine reibungslose Versorgung in Anspruch nehmen.
Alltagsbetreuung Care
Dauer der Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe wird für höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt. Sollten Kinder unter 12 Jahren mit im Haushalt leben, so wird die Hilfe für höchstens 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt. Sind Kinder unter 12 Jahren während eines Krankenhausaufenthalts oder aber auch während einer Rehabilitation ebenso zu betreuen, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten während dieser Phase.
Kann eine Haushaltshilfe ausgewählt werden?
Eine passende Haushaltskraft kann selbst bei einem Pflegedienst, einem Wohlfahrtsverband oder örtlichen einem Dienstleister ausgewählt werden. Hierbei sind die Krankenkassen verpflichtet, eine Beratung durchzuführen. Ebenso möglich ist, dass eine bekannte oder befreundete Person die Haushaltsführung übernimmt.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Für eine Haushaltshilfe haben die Krankenkassen im Jahr 2022 10,25 Euro pro Stunde gezahlt. Die Erstattung der angefallenen Kosten ist bei den Krankenkassen auf eine bestimmte Stundenanzahl und Höhe begrenzt. Als angemessen gelten 8 Stunden pro Tag, sprich 82 Euro. Alles darüber hinaus wird von der Krankenkasse individuell nach Fall entschieden.
So viel müssen Sie zuzahlen
Bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe muss ein Eigenanteil (Zuzahlung) geleistet werden. Dieser entspricht 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Von einer Zuzahlung befreit sind Schwangere und Frauen bei Entbindung.